seit über 30 Jahre Anwaltskanzlei

Herzlich Willkommen

Die Kanzlei wurde im Jahr 1989 von Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter gegründet mit Schwerpunkt der Beratung mittelständischer Unternehmen und Selbständiger im Arbeits- und Vertragsrecht. Spezialisierungen auf den Gebieten Erb- und Mietrecht folgten. Sehr schnell erkannte sie, dass die Kanzleistruktur weitere Rechtsgebiete zur umfassenden und kompetenten Beratung bedarf.

Hierzu gehört nicht nur, Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgangs zu unterrichten. Ulrike Tress-Ritter sieht ihre Aufgaben vor allem darin, den sichersten und kostengünstigsten Weg zu bestreiten. Oft bedeutet dies die außergerichtliche Erledigung Ihrer Angelegenheit.

Ulrike Tress-Ritter ist stolz darauf, durch ihren persönlichen mitunter hartnäckigen Einsatz für Mandanten eine jahrelange Betreuung und Bindung aufgebaut zu haben. So führt die Beratung und Vertretung in persönlichen Bereichen des Familien- oder Zivil- und Straßenverkehrsrechts oft zu anderweitigen Mandaten.

Das Unternehmensmandat, das meistens als einmalige Interessenvertretung beginnt, geht nicht selten in regelmäßige sporadische Beratungen in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen sich ein Geschäftsbetrieb konfrontiert sieht, über.

Seit Januar 2022 ist auch die Tochter von Ulrike Tress-Ritter, Franziska Ritter als Rechtsanwältin in der Kanzlei mit Schwerpunkten im Pferde-, Straf-, Tier- und Verkehrsrecht tätig.