Das Honorar
Was kostet … ?

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben.

Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen.

Deshalb wollen wir Ihnen auf diesen Seiten unser Honorargefüge vorstellen.

Für die Erstberatung, die keine weiteren rechtlichen Schritte umfasst, werden je nach Umfang ein Betrag zwischen 25,00 EUR und 190,00 EUR zuzüglich geltender Mwst berechnet.

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten tragen Sie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bis zum Abschluss der 1. Instanz die eigenen Rechtsanwaltskosten gemäß § 12a Arbeitsgerichtsgesetz.